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IMMY hat die Antwort.
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Wohnbauförderung
ich habe vor einiger zeit meine genossenschaftswohnung zurück bekommen ich sollte 4600 euro zurück bekommen inkl 2 %abzug dann stellte sich heraus das ich nur 2600 euro zurückbekomme da in der wohnung novh etwas zu richten ist heute habe ich angerufen und mir wirde gesagt das ich gar nichts zurück bekomme da die wand kapput idt und eine neue wand aufgestellt werrden muss d ürfen die das machen von meinen finanzierungsbeitragalles bezahlen
Der Nutzer einer Genossenschaftswohnung hat die Wohnung in dem Zustand wie übernommen, lediglich vermindert um die normale Abwohnung bei schonendem Gebrauch, an den Vermieter zurückzustellen. Sind bei Rückstellung der Wohnung Schäden in der Wohnung, die über die normale Abwohnung hinausgehen, vorhanden, so ist der Vermieter berechtigt, diese auf Kosten des ausziehenden Mieters zu beseitigen. Diese Kosten können vom Guthaben aus dem Finanzierungsbeitrag abgezogen werden und nur das danach verbleibende Guthaben wird zurückbezahlt.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
13.08.2018