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Wohnungseigentumsrecht

Ich habe zwei nebeneinander liegende Wohnungen, die ich gerne Verbinden würde. Dazu müsste ich einen Teil des Ganges benutzen. Kann ich das mit der Zustimmung der anderen Eigentümer machen? Muss ich irgendwas beachten? Ich würde die Kosten den Umbaus natürlich selber bezahlen. Danke.


Mit schriftlicher Zustimmung aller Eigentümer können Sie diese Arbeiten nach einer Anzeige bzw. einer Bewilligung der Baubehörde durchführen lassen. Jetzt stellt sich nur die Frage wie groß der Teil des Ganges im Verhältnis zu Ihrer Wohnung ist. Ergibt das Verhältnis der tatsächlichen Wohnnutzfläche der Wohnung nach der Einbeziehung der Gangfläche, zu der im Nutzwertgutachten ausgewiesen Wohnnutzfläche eine Differenz von 3% oder mehr, so ist eine Neuparifizierung notwendig. Dies müsste von einem dazu bevollmächtigten Sachverständigen oder Ziviltechniker vorgenommen werden und auch im Grundbuch erkenntlich gemacht werden.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

29.10.2015