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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Provision

Ich hätte eine kurze Frage zum Vermittlungsvertrag von Hypothekardarlehen. Wie hoch darf die Provision sein bzw. muss der Vermittlungsvertrag nicht schriftlich erfolgen?


Kreditvermittlungsprovision: Höchstens 2% des Darlehensbetrages, sofern diese Vermittlung gleichzeitig mit einer Vermittlung gem. §15 Abs.1 IMVO erfolgt; besteht kein solcher Zusammenhang, darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% des Darlehensbetrages nicht übersteigen.

Michael Pfeifer, MBA

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Michael Pfeifer, MBA

16.01.2015