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Wohnungseigentumsrecht

Ich kaufe eine Wohnung in einem Wohngebäude, dessen Errichtung den Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 und der Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unterliegen. Die Wohnung wurde 1973 von der Genossenschaft verkauft - als Wohnungseigentum. Ich kaufe diese Wohnung in 2021. Gibt es im Hinblick auf die Vermietung und die Miethöhe Beschränkungen?


Es ist der konkrete Sachverhalt festzustellen: War die erste Nutzung bereits im Wohnungseigentum (wurde damals mit Anwartschaftsvertrag gemacht, da das Wohnungseigentum üblicherweise erst nach der Endabrechnung (= ca. 3 bis 5 Jahre nach Fertigstellung) begründet und verbüchert wurde.) War die erste Nutzung in Miete und wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Wohnung Wohnungseigentum begründet, ist zu unterscheiden, ob diese Wohnung während eines aufrechten Mietverhältnisses an den Mieter verkauft wurde oder ob die Wohnung an jemand verkauft wurde, der zuvor nicht Mieter dieser Wohnung war. Der Vertragserrichter sollte Ihre Frage an Hand des konkreten Sachverhaltes beantworten können.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

10.11.2021