Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Ich lebe seit 7 Jahren in meiner Eigentumswohnung, möchte sie nun verkaufen und eine Wohnung kaufen, die ich ebenfalls als Hauptwohnsitz nutzen werde. Fällt in diesem Fall eine Spekulationssteuer / Immo-Est an?
Die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden ist steuerfrei, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) des Steuerpflichtigen handelt und der Verkäufer dort seit der Anschaffung und bis zur Veräußerung durchgehend für mindestens zwei Jahre gewohnt hat. Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt aber auch dann zum Tragen, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre (vor der Veräußerung) mindestens fünf Jahre durchgehend in diesem Haus oder dieser Wohnung als "Hauptwohnsitzer" gewohnt hat ("5 aus 10-Regelung").
Es antwortete Ihnen
Mag. Dietmar Hofbauer MSc.
15.02.2020