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Wohnbauförderung

Ich miete seit September 2009 eine nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) 1989 geförderte Wohnung in Wien und habe nun die Hausverwaltung um ein Kaufanbot für den Übertrag in mein Eigentum gebeten. Als Antwort kam folgender Satz: "Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) kommt bei der Liegenschaft xxx nicht zur Anwendung. Bei dem Bauträger, der diese Liegenschaft errichtet hat, handelt es um keine gemeinnützige Bauvereinigung. Die Liegenschaft ist nach dem WWFSG 1989 §15 gefördert. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Wohnungseigentumsübertragung besteht daher zu keinem Zeitpunkt." Das scheint mir im Widerspruch zur gesetzlichen Lage zu sein, wenn ich mich hier korrekt eingelesen habe, oder? Falls dem so ist: Gibt es eine rechtliche Möglichkeit (Schlichtungsstelle?) zur Klärung dieser Sache oder muss man hier einen Anwalt konsultieren? Danke für Ihre Auskunft.


Ob es eine Kaufoption für eine gefördert errichtete Mietwohnung gibt, ist von mehreren Faktoren abhängig: Gebäude auf eigenem Grund (keine Baurechtsliegenschaft), Höhe des bezahlten Finanzierungs- bzw. Grundkostenbeitrages, aufrechte Förderung, ..... Wenn ein Anspruch auf Kauf besteht und Ihnen Ihr Vermieter kein fristgerechtes Anbot legt, können Sie sich mit dem Thema an die Schlichtungsstelle wenden.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

08.06.2021