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Mietrecht

Ich möchte ein Geschäftslokal kaufen, welches Ende der 1960er Jahre von einer gemeinnützigen Bauvereinigung unter Zuhilfenahme einer Förderung errichtet wurde. Die Förderung wurde mittlerweile bereits zurückgezahlt. Die Erstnutzung erfolgte nicht in Miete sondern in Wohnungseigentum. Spielt dies bei Geschäftslokalen eigentlich eine Rolle? Und welchen Mietzins darf ich bei einer Vermietung nunmehr verlangen? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Wenn die Erstnutzung des Lokals im Wohnungseigentum durch einen Wohnungseigentümer, der nicht eine GBV erfolgte, ist WGG im Fall einer Vermietung nie anzuwenden. Mietrechtliche Beschränkungen können sich aus der ehemaligen Wohnbauförderung ergeben.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

24.11.2022