Wissen
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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Ich möchte den Parkplatz zu meiner Eigentumswohnung vermieten, weil ich ihn nicht brauche. Soll ich einen Mietvertrag dafür abschließen? Befristet?
Mietverträge unterliegen allgemein in Österreich keinen festen Formvorschriften. Dadurch sind auch mündlich geschlossene Garagen- oder Stellplatzmietverträge grundsätzlich zulässig. Es gibt dann jedoch keinerlei schriftliche vertragliche Grundlage, die das Mietverhältnis regelt. Um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist daher ein schriftlicher Mietvertrag zu empfehlen. Besondere Umstände, wie zB. eine Befristung müssen aber schriftlich festgehalten werden, da sie sonst rechtlich nicht halten.
Es antwortete Ihnen
Ulrike Höreth, B.A.
14.08.2020