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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ich moechte eine Wohnung erwerben welche von einer GBV als Mietwohnung errichtet wurde und dann 2017 an den derzeitigen Mieter verkauft wurde. Der Mieter hat die Wohnung gleich anschliessend wieder verkauft und ich wuerde jetzt von dem aktuellen Eigentuemer die Wohnung erwerben. Wenn ich die Wohnung vermieten moechte gilt fuer mich dann der Mietzins nach WGG oder die normale Anwednung nach MRG? Danke


Es ist unerheblich, an wen die Wohnung aktuell vermietet ist. Zu klären ist, ob die Wohnung 2017 an den damaligen Mieter verkauft wurde oder an jemanden, der nicht Mieter war. Wurde die Wohnung von der GBV 2017 an den damaligen Mieter verkauft, so ist für diese Wohnung bei hinkünftigen Vermietungen - unabhängig von weiteren Eigentümerwechseln - das MRG anzuwenden.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

07.01.2022