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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ich möchte eine Wohnung von der Buwog kaufen, die mit geförderte Mittel errichtet wurde (war nie Mieter der Anlage). Die Förderung soll mit dem Kauf zurückbezahlt werden. Wenn ich diese Wohnung vermieten möchte unterliege ich der Vollanwendung des MRG. Ist das korrekt, dass ich nach 15 Jahren die Miete nach dem freien Mietpreis anpassen darf sobald ich ein neues Mietverhältnis abschließe? Vielen Dank für die Rechtsmeinung.


Ich gehe bei meiner Beantwortung davon aus, dass die Wohnung von der BUWOG zu einem Zeitpunkt errichtet wurde, zu dem die BUWOG noch eine gemeinnützige Bauvereinigung (GBV) war. Bei Kauf einer ehemals von einer GBV errichteten Mietwohnung, die an jemand verkauft wird, der zuvor nicht Mieter in dieser Wohnung war, verbleibt die Wohnung im Falle der Vermietung dauerhaft im Anwendungsbereich des WGG. Die Mietzinsbildung richtet sich daher dauerhaft ausschließlich nach den Bestimmungen des WGG.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

24.04.2021