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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Ich stamme von einem Bauernhof in OÖ, den mein Vater kurz vor seinem Tod im Jahr 2001 übergab. Haupterbe ist mein jüngerer Bruder. Ich erbte u. a. das Wohnrecht in meinem Elternhaus, solange meine Mutter lebt. Sie ist jetzt 76 Jahre alt. Mein Bruder und seine Frau reißen nun mein Elternhaus ab, um dort neu für sich und ihre Tochter zu bauen. Meine Mutter bekommt eine neue kleine Wohnung im Bereich der ehemaligen Garagen. Mein Wohnrecht wurde meiner Meinung nach nicht bedacht, richtig? Mein Bruder bot mir an, eine derzeit vermietete kleine Wohnung auf unserem Hof zu kaufen. Das erwäge ich. Allerdings möchte ich, dass mein Wohnrecht vom Kaufpreis abgezogen wird. Spricht da etwas dagegen? Welchen Wert hat das Wohnrecht in meinem Fall? Gibt es dazu eine Tabelle bzw. einen Richtwert? Danke für Ihre rasche Antwort!
Die Berechnung des Wertes eines Wohnrechtes erfolgt mittels Sterbetafeln, und der daraus ersichtlichen Restlebensdauer sowie eines vergleichbaren Wertes für den Mietzins . Diese Sterbetafeln werden von der Statistik Austria veröffentlicht. In ihrem Falle ist es weniger eine Immobilienfrage sondern vielmehr eine Erbrechtsangelegenheit. Ich würde mich an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden.
Es antwortete Ihnen
Michael Pfeifer, MBA
26.06.2017