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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ich überlege eine Wohnung die 1994 ursprünglich von einer Genossenschaft errichtet wurde zu kaufen. Der Vorbesitzer der Wohnung hat diese vor 19 Jahren von der Genossenschaft gekauft. Die Wohnung ist nun komplett ausbezahlt, also es läuft kein Darlehen mehr. Wie ist ew nun, wenn ich diese Wohnung vermieten möchte? Fällt diese unter das WGG? Bzw. wo erfahre ich, ob diese Wohnzng unter das WGG fällt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Zu klären ist, ob der Vorbesitzer, der die Wohnung von der GBV gekauft hat, vor seinem Kauf Mieter dieser Wohnung war. Wenn er Mieter war, ist die Wohnung mit seinem Kauf (ich nehme an, dass das im Jahr 2004 war, wenn die Wohnung 1994 fertiggestellt wurde) im Falle einer Vermietung nach Auszahlung des Förderdarlehens in den Teilanwendungsbereich des MRG (§ 1 Abs 4 MRG) gefallen. In diesem Fall ist weiterhin bei Vermietung § 1 Abs 4 anzuwenden. War der Käufer jedoch vor seinem Kauf nicht Mieter dieser Wohnung, so ist im Vermietungsfall weiterhin WGG anzuwenden.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

06.07.2021