Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Ich war Mieter einer Buwog-Wohnung & habe diese dann als Mieter vor etlichen Jahren gekauft (inkl. Stellplatz). Da ich in ein anderes Bundesland gezogen bin, will ich d. Wohnung & Stellplatz heuer vermieten. Soweit ich weiß ist keine Förderung mehr drauf, Haus wurde lange vor Verkauf an Vonovia bzw. lange vor Entfall Gemeinnüztigkeit BUWOG errichtet, vermute in d. 90/80er Jahren. Zu welchem Preis/Rechtsgundlage darf ich vermieten? Ich meinte ja, d. es MRG-Teilanwendung (angemessener Mietzins,...) ist, aber es gab ja WGG-Novelle vor kurzem, da steht drinnen, d. ich nur für 15 J. zum Richtwert vermieten darf? Oder gilt hier ganz was anderes? Bedanke mich bereits im Voraus für die Antwort!
Zur Beantwortung der Frage ist die Kenntnis der bezughabenden Unterlagen unerlässlich. Da Sie vermieten wollen, gehe ich davon aus, dass Sie den Mietvertrag von einer Fachperson (z.B. Rechtsanwalt) erstellen lassen werden. Im Mietvertrag ist der zur Anwendung kommende Mietzins auszuweisen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
06.04.2022