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Mietrecht

Ich wohne in einer Mietwohnung und möchte gern kündigen. Leider fehlt im Mietvertrag die Hausnummer der Vermieterin, deshalb kann ich kein Einschreiben schicken. Für mich ist der Bruder der Vermieterin zuständig, deshalb habe ich ihn darum gebeten mir diese mitzuteilen. Ich habe schon vor eine Woche eine Email geschrieben und um Beseitigung von Mängeln gebeten, darauf keine Reaktion, was schon mehrfach der Fall war, deshalb auch die Kündigung. Jetzt Nachfrage nach Hausnummer per Whatsapp, wurde nachweislich gelesen, keine Antwort. Dadurch ist ggf. fristgerechte Kündigung nicht möglich, da Vermieterin in Italien. Wie gehe ich vor?


Wenn ihr Bruder sich gegenüber Ihnen als "zuständig" ausgewiesen hat, dann können Sie versuchen eine Kündigung dem Bruder zuzustellen. Eine weitere Möglichkeit wäre, über das öffentliche einsehbare Grundbuch eine Adresse der Vermieterin herauszufinden, ebenso besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Meldeabfrage zu versuchen. In Ihrem Fall empfehle ich eine gerichtliche Kündigung und anwaltliche Hilfe.

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

27.07.2015