Wohnungseigentumsrecht
Ich würde gerne eine Klimaanlage in meiner Wohnung einbauen. Was muss ich beachten bzw. muss ich die anderen Eigentümer fragen? Danke im Voraus.
Eine Klimaanlage besteht aus einem Innengerät und einem Außengerät, die miteinander verbunden sind. Diese "Betriebsanlage "ist mittels einer Bauanzeige bekannt zu machen, und erfordert die Zustimmung aller Miteigentümer einer Liegenschaft. Wenn Sie hingegen ein kleines innengerät meinten, so ist keine Zustimmung der Miteigentümer notwendig.

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Michael Pfeifer, MBA
10.11.2015