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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich würde gerne eine Wohnung (die dem WGG unterliegt) kaufen, ich war vorab nicht Mieter dieser Wohnung. Welche Miete kann ich nach 15 Jahren (nach heutiger Gesetzteslage) verlangen ?
Für ein solches Bestandsobjekt ist das WGG samt seinen Mietzinsbeschränkungen unbefristet anzuwenden.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
25.11.2019