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IMMY hat die Antwort.

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Mietrecht

Ich würde gerne eine Wohnung mieten, jedoch steht im Mietvertrag, dass bei Abschluss eine Provision in Höhe von 2 Bruttomonatsmieten zu zahlen ist. Ist das zu hoch?


Laut der IMV (Immobilienmaklerverordnung (IMVO)) ,kann der Immobilienmakler eine Provision in der Höhe von 1Bruttomonatsmiete bei einer Befristung des Mietvertrages von 3 Jahren in Rechnung stellen. Bei einer Befristung von mehr als 3 Jahren sind 2 BMM zulässig.Diese Provision ist abzüglich der in der BMM enthaltenen Ust (meistens 10%),Ausnahme Umsatzsteuer befreite Objekte, zu berechen. Dazu kommen noch 20% Ust für die Honorarrechung des Maklers.

Michael Pfeifer, MBA

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Michael Pfeifer, MBA

26.05.2014