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Mietrecht
Ich würde gerne einen Parkettboden in meine Mietwohnung verlegen. Muss ich das dem Vermieter anzeigen bzw. kann ich von ihm zumindest einen Teil der Kosten verlangen?
Wenn es sich dabei nur um eine "Verschönerung" oder Veränderung eines bestehenden brauchbaren Bodenbelags handelt, brauchen sie keine Bewilligung des Vermieters einholen und bekommen keinen Investitionsersatz. Wichtig ist jedoch die fachgerechte Verlegung und ein fremdübliches Aussehen. Sollte der Bodenaufbau verändert werden (Höhe) kann das zu notwendigen Veränderungen an den Türen oder anderen Gebäudeteilen führen. Eine Abstimmung mit dem Eigentümer ist hier zu empfehlen.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
16.01.2015