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Wohnungseigentumsrecht

Ich möchte die Gasleitungen in meiner neu erworbenen Wohnung überprüfen lassen wegen einer neuen Gassteckdose. Im Eigentümervertrag steht nichts diesbezüglich und die Gaszähler sind in der Wohnung angebracht. Jedoch wurde bisher anscheinend generell keine Überprüfung gemacht. Ist das in Wien nicht verpflichtend alle 15 Jahre eine Überprüfung durchzuführen?


Es gibt in Wien keine gesetzliche Verpflichtung, die Gasleitungen regelmäßig überprüfen zu lassen. Jedoch gibt es eine Richtlinie der „ÖVGW“ Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach nach der eine Überprüfung alle 12-15 Jahre erfolgen muss. Aus Sicherheitsüberlegungen und Haftungsgründen ist es ratsam sich an diese Richtlinie zu halten. Auch wenn im Wohnungseigentumsvertrag keine Regelung getroffen ist, so gilt die gesetzliche Instandhaltungspflicht gem. § 16 Wohnungseigentumsgesetz: „Der Wohnungseigentümer hat das Wohnungseigentumsobjekt und die dafür bestimmten Einrichtungen, insbesondere die Strom-, Gas- und Wasserleitungen sowie die Beheizungs- und sanitären Anlagen, auf seine Kosten so zu warten und in Stand zu halten, dass den anderen Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.“ Die Überprüfung der Gasleitungen in Ihrer Wohnung ist demnach Ihre Verpflichtung. Sollte im Rahmen der Überprüfung eine Undichtheit an der Leitung festgestellt werden, so ist dies als ernster Schaden des Gebäudes zu bewerten und die Dichtstellung der Gasleitung ist von der Verwaltung zu beauftragen aus der Rücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft zu bezahlen.

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

31.03.2021