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Wohnbauförderung

Ich möchte eine Wohnung kaufen, welche von einer gem. Genossenschaft in NÖ 1993 errichtet und lt. WE-Vertrag 1999 an die damaligen Mieter verkauft wurde. Der jetzige Verkäufer hat die Wohnung vor 6 Jahren gekauft (3. Eigentümer). Auf dem Anteil gibt es keine Förderung mehr. Kann die Wohnung angemessen vermietet werden und fallen sämtliche Auflagen der NÖ Wbf mit deren Auszahlung auf besagtem Anteil weg? Danke!


Ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine GBV 1999 eine Wohnung nach nur 6 jähriger Mietdauer an den Mieter verkauft hat. Durchaus für möglich halte ich, dass die Wohnung nie vermietet war und gleich nach Fertigstellung mit Anwartschaftsvertrag verkauft wurde und der WE-Vertrag erst nach Endabrechung der Förderung 1999 errichtet wurde. Über den Sachverhalt, ob, bzw. welche Verpflichtungen es nach Auszahlung der nö. Wohnbauförderung noch gibt, die Sie als Käuferin treffen könnten, kann Sie der Vertragserrichter (Rechtsanwalt oder Notar) oder das Amt der nö. Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung informieren.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

05.10.2021