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Wohnungseigentumsrecht

Im Zuge einer Brandschutzinspektion wurden mehrere Mängel in unserer Wohnanlage festgestellt. Die Kosten beliefen sich letzendlich auf über 15.000.- netto. Die Hausverwaltung schickte mir auf Anfrage nach den Kostenvoranschlägen einen 2,5 Jahre alten Preisspiegel einer Jahresauschreibung für Brandschutz. Ist dies legitim oder muss bei solch hohen Kosten (die sicherlich vorab bekannt waren) nicht doch ein KV von zumindest 3 Anbietern eingeholt werden.? mfg Wolfgang Hautz


Der Verwalter hat für alle Arbeiten, die nicht unter laufende Instandhaltung fallen, drei Offerte einzuholen. Damit sind alle Arbeiten zu verstehend, die nicht typischerweise regelmäßig anfallen. Ob es sich bei den von Ihnen genannten Arbeiten um Instandhaltungs- oder andere Maßnahmen handelt, kann hier nicht beurteilt werden. Es geht dabei nicht unbedingt um die Kostenhöhe. Ob ein Betrag von €15.000 hoch ist, hängt von der Größe der Anlage ab und welche Arbeiten damit umfasst sind. Letztendlich ist der Verwalter für die Angemessenheit der Kosten, die für Arbeiten verrechnet werden verantwortlich. Nach Legung der Abrechnung kann die Angemessenheit vor Gericht überprüft werden.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

02.02.2021