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Wohnungseigentumsrecht

In unserer Wohnanlage (Eigentumswohnungen) hat ein Eigentümer einen Wintergarten, der auf nicht ausreichend tragfähigem Grund vom Vorbesitzer erbaut wurde und sich nun senkt. Für die Sanierung soll jetzt die Wohnungseigentümergemeinschaft aufkommen. Zuallererst stellt sich mir die Frage, ob die ganze Sache überhaupt in die Verantwortlichkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft fällt, wenn es sich bei dem Wintergarten lediglich um einen Anbau handelt, bei dem die eigentliche Außenhaut des Gebäudes nicht verändert wurde. D. h. es wurden weder der originale Wand-, Fenster- oder Türenbestand verändert, sondern lediglich der Wintergarten an der Außenhaut befestigt. Anzumerken ist, dass der Wintergarten im Nutzwertgutachten festgehalten wurde. Ich bitte um Ihre fachkundige Antwort dazu und bedanke mich bereits im Voraus!


Aus der Berücksichtigung des Wintergartens im Nutzwertgutachten entnehme ich, dass dieser ein Bestandteil der Liegenschaft ist. Wenn die statische Konstruktion schadhaft ist, handelt es sich dabei vermutlich um einen ernsten Schaden des Hauses, für den in erster Linie die Gemeinschaft erhaltungspflichtig ist. Möglicherweise kann sich die Eigentümergemeinschaft nach Durchführung der Maßnahmen, an dem Vorbesitzer regressieren. Das kann in diesem Forum jetzt nicht ausreichend geprüft werden. Wie der WIntergarten an Haus befestigt ist ist irrelevant. Eine Erhaltungspflicht bestünde auch bei einem vom Haus baulich getrennten Wintergarten.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

30.09.2016