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Wohnungseigentumsrecht
Ist es erlaubt, Gegenstände auf einen gemieteten PKW-Stellplatz in einer Gemeinschaftsgarage eines Wohnungseigentumshauses zu lagern, sofern der eigentliche Zweck des Platzes als Abstellplatz für einen PKW dadurch nicht verhindert wird? Im Falle JA, gibt es Einschränkungen bezüglich der Beschaffenheit der Gegenstände?
Ich bin der Meinung, dass der Mietzweck schon sehr viel aussagt über die Art der Nutzung, d.h. das Abstellen eines Kraftfahrzeuges ist der Mietzweck und nicht das Lagern von Gegenständen. Darüber hinaus sind auch feuerpolizeiliche Vorschriften entgegenstehend, denn man wird von jedem Gegenstand, der dort gelagert wird, annehmen können, dass er eine sog. "Brandlast" darstellt, welche in einer Garage halt nicht erwünscht ist. Die Art und Weise der Nutzung des Stellplatzes kann auch im Mietvertrag näher, d.h. genauer geregelt sein.
Es antwortete Ihnen
Mag. Alois Rosenberger
16.11.2015