Wohnungseigentumsrecht
Kann eine Eigentümergemeinschaft einen Teil der Allgemeinen Flächen, z.B. Abstellraum, Grünfläche an einen Eigentümer zur alleinigen Nutzung vermieten?
Die Vermietung der verfügbaren allgemeinen, aber einer abgesonderten Benützung zugänglichen Teile der Liegenschaft an einen Miteigentümer bedarf im Rahmen dieser außerordentlichen Verwaltungsmaßnahme der Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer oder der gerichtlichen Genehmigung.

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Michael Klinger, B.A.