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Wohnungseigentumsrecht

Kann im Wohnungseigentum eine Hausbesorgerwohnung ohne 100% Zustimmung der Miteigentümer getauscht oder verkauft werden? Wenn der Tausch der Hausbesorgerwohnung mit einer parifizierten Wohnung 1960 stattgefunden hat - ist es dann über die Jahre von den anderen Miteigentümern zu akzeptieren? Können die Wohnungseigentümer diesen Tausch nach 60 Jahren anfechten? Wenn ein neuer Miteigentümer diese frühere Hausbesorgerwohnung ohne Wissen über die Historie diese Wohnung kauft, ist sie dann Eigentumsobjekt oder allgemeine Fläche? Im Grundbuch wurde 2015 nachträglich ohne 100% Zustimmung der Miteigentümer ein Tausch dokumentiert. Ist das rechtlich korrekt? Danke für die aufklärende Info


Ich entnehme ihrer Anfrage, dass an dieser Hausbesorgerwohnung noch kein Wohnungseigentum begründet wurde. Daher ist ein Verkauf ohne Zustimmung aller anderen Miteigentümer nicht möglich. Etwaige bestehenden Nutzungsvereinbarungen, auch wenn sie noch so lange gewährt haben, haben auf die Verkaufbarkeit keinen Einfluss. Die von Ihnen beschriebene grundbücherliche Eintragung ( Tausch?) müsste von einem Juristen geprüft werden und kann in diesem Format nicht beurteilt werden.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

20.08.2020