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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Kann man im (historischen) Grundbuchauszug erkennen ob eine Wohnung dem WGG unterliegt? Wenn ja, wie ist das vermerkt? vielen Dank
In den meisten Fällen sollte es möglich sein, aus einem historischen Grundbuchsauszug zu erkennen, ob eine Wohnung nach Errichtung dem WGG unterlag. Sollte eine solche Wohnung mittlerweile verkauft worden sein, sollte aus den Dokumenten in der Urkundensammlung erkennbar sein, ob diese Wohnung aktuell dem WGG unterliegt.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
21.12.2019