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Wohnungseigentumsrecht

Liebe Frau Magister Molnar, in 1030 Wien werden derzeit 2 Wohntürme von gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften errichtet. Ein Teil der Wohnungen wird vermietet, der anderer Teil wird verkauft. Bei den Verkaufswohnungen wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine frei finanzierte Eigentumswohnung handelt. Welches Mietrechtsgesetzt kommt bei einer eventuellen Vermietung dann zur Anwendung? WGG oder MRG? Wie würde es in weiterer Folge mit dem Verkauf der Wohnung in z.B. 10 Jahren aussehen? Müsste hier etwas beachtet werden? Besten Dank und liebe Grüße Daniel


Bei frei finanzierten Wohnungen, die in der Erstverwertung im Wohnungseigentum verkauft werden, ist es unerheblich, ob der Bauträger (= Verkäufer) ein gewerblicher Bauträger oder eine GBV ist. Im Vermietungsfall gilt § 1 Abs 4 MRG, hinsichtlich späteren Verkauf gelten die selben gesetzlichen Regelungen (z.B. Immo-Est).

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

05.02.2022