Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Liebe Frau Magister Molnar, Vielen Dank für Ihre Antwort! wir möchten eine Wohnung kaufen. Bei dieser Wohnung handelt es sich um eine von der ARWAG im Jahr 2007 errichtete geförderte Mietwohnung. Diese Wohnung wurde später vom ersten Mieter gekauft, von dem wir jetzt die Wohnung kaufen werden. Wenn wir diese Wohnung vermieten,Unterliegen wir in unserem konkreten Fall bei einer Vermietung dem WGG oder MRG hinsichtlich der Festsetzung des Mietzinses oder dürfen wir diesen frei bestimmen? Können wir das aus dem Grundbuch oder einem anderen Dokument herauslesen? Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Beantwortung!
Die ARWAG ist ein gewerblicher Bauträger und keine gemeinnützige Bauvereinigung. Auf Wohnungen, die von der ARWAG errichtet wurden, ist WGG niemals anzuwenden. Die Rechtsform der ARWAG können Sie aus dem Firmenbuch abfragen. Die Frage der Anwendung des MRG (Vollanwendung oder Teilanwendung) ist davon abhängig, ob der ehemalige Mieter seinen Antrag auf Übermittlung eines Kaufanbotes vor oder nach dem 1.8.2019 an den Vermieter gestellt hat.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
07.03.2022