Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Liebe Frau Molnar, Eine gemeinnützige Genossenschaft bietet eine freifinanzierte und neuerrichtete Wohnung zum Kauf an. Im Kaufanbot wird auf den § 15i hingewiesen: Wieso fällt eine freifinanzierte ohne Förderung oder öffentliche Mittel errichtete Wohnung unter das WGG §15i? Gilt dann auch für die freifinanzierte Wohnung der § 15h einer Mietzinsdeckelung (Vollanwendung MRG bzw. Richtwert) für 15 Jahre? Müsste nicht die Teilanwendung des MRG gelten? Herzlichen Dank im Voraus!
§ 15i WGG (Beschränkungen in der Veräußerung in den ersten 15 Jahren nach dem ersten Kauf) gilt für alle Wohnungen, die eine GBV im “Sofort”- Wohnungseigentum (Erstnutzung im Wohnungseigentum) errichtet, unabhängig davon, ob die Wohnung mit oder ohne Förderung errichtet wurde.
§ 15h WGG (Beschränkungen in der Vermietung in den ersten 15 Jahren nach dem ersten Kauf) gelten nur für Wohnungen, die von einer GBV mit Förderung errichtet wurde.
Es antwortete Ihnen
08.08.2022