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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Liebes Experten Team, danke im Voraus für eure Hilfe! ich habe vor eine Wohnung zu kaufen und zu vermieten, welche 1978 gebaut wurde. Das Wohnhaus wurde von der gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal errichtet. Folgendes steht im Wohnungseigentumgsvertrag: "Das Wohnhaus wurde nach Bestimmungen des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 errichtet, und ist die Verkäuferin auf Grund der Förderungsbestimmungen verpflichtet, die Liegenschaft in das Eigentum der Käufer zu übertragen. Die Wohnung hatte schon mindestens 2 Privatbesitzer und wurde 2020 auch einige Monate vermietet. Ich kaufe diese Wohnung also von einem Privaten. Die Wohnbauförderung ist abbezahlt und sie liegt länger als 15 Jahre zurück. - Gilt hier das WGG oder der Teilanwendungsbereich des MRG? - Wie hoch darf der Mietzins angesetzt werden? - Was ist noch zu beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe und Expertise!


Die Beantwortung Ihrer Fragen sind ohne Kenntnis und genaues Sichten der wohnungsrelevanten Unterlagen (ab dem ersten Kaufvertrag) nicht möglich. Der Vertragserrichter sollte Ihre Fragen beantworten können, da ihm alle Unterlagen zugänglich sind.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

14.01.2022