Wissen
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Mietrecht
Mein Sohn besitzt eine ( geförderte) Eigentumswohnung.Er macht jetzt ein Erasmus semester im Ausland und möchte die Wohnung für 6 Monate vermieten. Von der Wohnbauförderung her gibt es kein Problem, aber soviel ich weiß, ist die kürzeste Dauer eines Mietvertrages 3 Jahre.Was macht man in so einem Fall?
Die Problematik liegt in der Tatsache, das die Wohnung gefördert wurde. In den Förderungsbestimmungen ist zu überprüfen, ob eine Vermietung überhaupt möglich wäre. Des weiteren muss man davon ausgehen, dass die Wohnung dem MRG unterliegt. Damit wäre die Mindestmietdauer drei Jahre.
Es antwortete Ihnen
Michael Pfeifer, MBA
18.01.2015