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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Meine 2012 errichtete und bezogene ​Genossenschaftswohnung steht nun zum Verkauf. Kann ich nach dem Erwerb (1.) ausziehen und sie dem MRG entsprechend vermieten und (2.) in 15 Jahren frei am Markt ohne weitere (preisliche) Beschränkungen veräußern?


Grundsätzlich können Sie aus jeder Eigentumswohnung ausziehen. Die Vermietung ist nach aktueller Gesetzeslage unter den Beschränkungen des § 15h WGG möglich. Die Veräußerung ist jederzeit unter Beachtung der Beschränkungen des § 15g WGG möglich. Darüber hinaus kann es Beschränkungen bei Vermietung und Verkauf aus den jeweiligen Bestimmungen der Wohnbauförderung geben (unterschiedlich für jedes Bundesland).

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

31.07.2022