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Mietrecht

Meine Frage: wie lange nach Wohnungsrückstellung kann der Vermieter noch Mängel beanstanden?


Hat der Mieter die Wohnung beschädigt, kann der Vermieter ihn auf Schadenersatz klagen. Dafür hat der Vermieter laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) drei Jahre Zeit ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. (Wohnungsschäden, die sich im Rahmen der gewöhnlichen Abnutzung halten, sind nicht zu ersetzen.)

Für den Vermieter ist das bei der Wohnungsübergabe bei Auszug erstellte Übergabeprotokoll das wichtigste Beweismittel für Schäden, die der Mieter während der Mietzeit verursacht hat. Wurde kein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt, steht der Vermieter in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Schaden nicht nach dem Auszug erfolgt ist / vor dem Einzug bestand.

Nach der Wohnungsübergabe ersichtliche Schäden lassen sich nur schwer geltend machen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Von einem versteckten Mangel spricht man dann, wenn ein Mangel bei der Übergabe bereits vorhanden war, dieser aber erst später erkennbar wurde. War der Mangel versteckt und für den Vermieter nicht erkennbar, kann er auch trotz des Übergabeprotokolls seinen ehemaligen Mieter auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

28.07.2022