Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Meine Therme ist defekt und muss ausgetauscht werden. Muss ich die neue Therme bezahlen?


Unter der Voraussetzung, dass Ihr Mietvertrag dem Mietrechtsgesetz unterliegt, ist es leider so, dass es derzeit keine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt. Das unerfreuliche Ergebnis ist, dass weder Sie noch der Vermieter den Tausch der Therme bezahlen "müssen". Ich empfehle, den Vermieter/die Hausverwaltung zu kontaktieren und zu erfragen, wie Ihr Vertragspartner das Problem bearbeitet. Sollten Sie die Therme auf eigene Kosten ersetzen müssen, besteht bei Auszug grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der Kosten (abzügl Zeittangente) gemäß § 10 MRG. mfG A.R.

Mag. Alois Rosenberger

Es antwortete Ihnen

Mag. Alois Rosenberger

27.05.2014