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Mietrecht
Meine Vermieterin - sie besitzt nur eine Wohnung - hat mich wegen Eigenbedarf (ihr Sohn hat Arbeit in Wien bekommen und hier keine Wohnung) gekündigt. Ok, nachvollziehbar. Nun gibt es aber gleichzeitig von ihr ein Angebot, die Wohnung zu kaufen. Kollidiert das nicht mit dem Argument des Eigenbedarfs? Oder könnte sie argumentieren, dass sie mit dem Erlös dieser Wohnung eine andere für ihren Sohn kaufen könnte? Eigenbedarf: Wie lange nach der Kündigung muss dieser wahrgenommen werden? Kann die Wohnung z. B. nach einem halben Jahr Bewohnen durch den Sohn verkauft werden oder stellt dies dann eine unberechtigte Eigenbedarfskündigung dar? Vielen Dank und beste Grüße Ilse Pipp
Eine Eigenbedarfskündigung ist immer einzelfallbezogen zu prüfen. Die Judikatur wäre dabei zu überprüfen, ob es dazu bereits ähnlich gelagerte Fälle gibt. Es ist nicht vorherzusagen, wie ein Gericht diesen Fall und ein etwaiges Verkaufsangebote beurteilt. Ich würde das Angebot für die Prüfung der Eigenbedarfskündigung nicht berücksichtigen. Ob die Eigentümerin nach einer rechtskräftigen Kündigung die Wohnung dann verkauft oder nicht hat für die Kündigung keine Relevanz.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
27.01.2015