Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnbauförderung
Mir wurde eine Wohnbauförderung bewilligt. Nun ist in dem Schreiben ein Schuldschein mitgesendet worden mit dem Hinweis, dass ich dieses dem Grundbuchsgericht geben muss. Was genau soll ich machen? Können Sie mir weiterhelfen?
Wohnbauförderung ist im Grundbuch einzutragen C-Blatt). Wenden Sie sie sich wegen der grundbücherlichen Eintragung mit den Originalunterlagen an einen Rechtsanwalt oder Notar. Die Kosten für die Eintragung haben Sie zu bezahlen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
16.01.2015