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Mietrecht

Muss ein Mieter seinen Vermieter vorher um Zustimmung bitten, wenn er ein Haustier anschaffen möchte?


Tierhaltung von Haustieren kann nicht zur Gänze im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Individuelle Klauseln die spezifische Gattungen, wie z.B. Hunde oder Katzen ausschließen sind wirksam, da sie nicht gegen den oben genannten generellen Ausschluss von Haustieren verstoßen. Grundsätzlich kann Ihr Vermieter auch eine "Haustiererlaubnisklausel" vereinbaren, bei der Sie zwingend vor der Anschaffung eines Haustieres um Erlaubnis bitten müssen. Ist im Mietvertrag nichts anderes vermerkt, so brauchen Sie Ihrem Vermieter auch die Tierhaltung nicht anzeigen.

Ulrike Höreth, B.A.

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Ulrike Höreth, B.A.

18.01.2019