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Muss ich für den Lift mitbezahlen auch wenn ich im EG wohne?
Mieter im Erdgeschoss müssen nur dann an den Liftbetriebskosten teilnehmen, wenn sie den Lift benützen könnten, z.B. zur Erreichung des Kellerabteils oder eines Dachbodenabteils.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc