Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Hausverwaltung

Muss meine Hausverwaltung die Lohnverrechnung unseres Hausbesorgers durchführen oder darf sie dies an einen zB Steuerberater übergeben und uns diese Kosten in Rechnung stellen?


Ich setze voraus, dass die Frage die Lohnverrechnung in einem Wohnungseigentumshaus betrifft. An sich sollte auch die Lohnverrechnung im Hausverwaltungsvertrag geregelt sein. Ist im Hausverwaltungsvertrag ausdrücklich geregelt, dass zu dem vereinbarten Verwaltungshonorar diese Leistung nicht erbracht wird, dann können Kosten weiterverrechnet werden. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob die Besorgung der Lohnverrechnung eines - wie ich annehme, seit vielen Jahren im Haus beschäftigten - Hausbesorgers nicht doch inhaltlich den regelmäßig anfallenden Verwaltungsarbeiten zuzurechnen ist. Dann jedenfalls wäre es Zeit für eine ausdrückliche Vereinbarung dieser Leistung.

Mag. Alois Rosenberger

Es antwortete Ihnen

Mag. Alois Rosenberger

18.11.2015