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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Hausverwaltung

Nach welchen Regelungen (Richtlinien) bemisst sich das Verwalterhonorar eines selbstverwaltenden Wohnungseigentümers? Braucht dieser eine Befähigungsprüfung wenn er ein Verwalterhonorar verrechnet?


Die in den Richtlinien und Honorarsätzen für Immobilienverwalter enthaltenen Empfehlungen zur Einhaltung bestimmter Preise (unverbindliche Verbandsempfehlungen) wurden mit Stichtag 31.12.2005 widerrufen. Gemäß Gewerbeordnung gilt eine Tätigkeit grundsätzlich als gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil (z.B. Verwaltungshonorar) zu erzielen. Voraussetzung für die Ausübung von reglementierten Gewerben (z.B. Immobilienverwaltung) ist u.a. auch der Nachweis der Befähigung.

Michael Klinger, B.A.

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Michael Klinger, B.A.

22.06.2014