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Wohnungseigentumsrecht

S.g. Grau Molnar, wir sind seit Kurzem Eigentümer einer Wohnung die dem WGG unterliegt (ÖWG, Baujahr 1982, wir waren zuvor nicht Mieter der Wohnung und haben sie von einer anderen Person gekauft, die ebenfalls nicht Mieter war). Der Wohnung ist auch ein Tiefgaragenstellplatz in einer "Sammelgarage" zugeordnet. Nachdem dieser Stellplatz nicht benötigt wird stellt sich uns die Frage, ob i) dieser vermietet werden darf und ii) ob dann irgendwelchen preislichen Obergrenzen gelten?


Ein KFZ-Stellplatz kann vom Wohnungseigentümer immer vermietet werden. Preisliche Obergrenzen ergeben sich nach den Regelungen des ABGB.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

17.09.2022