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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
S.g. Grau Molnar, wir sind seit Kurzem Eigentümer einer Wohnung die dem WGG unterliegt (ÖWG, Baujahr 1982, wir waren zuvor nicht Mieter der Wohnung und haben sie von einer anderen Person gekauft, die ebenfalls nicht Mieter war). Der Wohnung ist auch ein Tiefgaragenstellplatz in einer "Sammelgarage" zugeordnet. Nachdem dieser Stellplatz nicht benötigt wird stellt sich uns die Frage, ob i) dieser vermietet werden darf und ii) ob dann irgendwelchen preislichen Obergrenzen gelten?
Ein KFZ-Stellplatz kann vom Wohnungseigentümer immer vermietet werden. Preisliche Obergrenzen ergeben sich nach den Regelungen des ABGB.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
17.09.2022