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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Sehr geehrte Damen & Herren, ein in den 60iger Jahren errichteter Baukomplex bestehend aus 2 Gebäuden unterliegt dem WGG. Es ist bereits ein Dachbodenausbau genehmigt. Auch die derzeitigen Wohnungen werden unisono mit dem Ausbau saniert. Nach welcher gesetzlichen Basis werden dann die Wohnungen vermietet? Sind nun die Status Quo bestehenden Wohnungen nun dem MRG zuordnenbar? In Erwartung Ihrer Rückmeldung verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, Maximilian Forsthuber


Ausgehend von dem von Ihnen angegeben Sachverhalt, wonach der Gebäudekomplex dem WGG unterliegt, kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen. Ausgehend von dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt muss es einen Verwalter der Liegenschaft geben, der entweder eine GBV oder ein gewerberechtlich befugter Immobilienverwalter ist. In beiden Fällen muss dem Verwalter auf Grund seiner Profession bekannt sein, welche gesetzlichen Bestimmungen für die neue wirtschaftliche Einheit (Dachbodenausbau) und die sanierten Wohnungen anwendbar sind.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

09.02.2022