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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, Anfang 2023 wird 10 Jahre als ich die Genosseschaftswohnung miete. Habe einen Mietvertrag mir Kaufoption. Der Bauträger teilt mir den endgültigen Kaufpreis meiner Genosseschaftswohnung leider nicht mit. Begründet wird dies damit, dass "der Preis erst Anfang 2023 unter Berücksichtigung der Marktpreise berechnet wird", obwohl es eine Gemeinnützige Wohnung ist. 1. Wie kann ich den Kaufpreis bekannt bekommen? 2. Wie rechnet man den Kaufpreis f. eine Genosseschaftswohnung? Vielen Dank


Der Preis der Wohnung bestimmt sich nach § 23 Abs 4c WGG.

Der Preis wird von der GBV im Anbot bekannt gegeben. Ein Anbot wird in  Entsprechung der gesetzlichen Optionsmöglichkeit des Mieters von der GBV gelegt, wenn der Mieter dies in offener Frist schriftlich wünscht.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

08.06.2022