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Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte mir folgende Frage zu beantworten: Auf einer Liegenschaft wurden von einer Gemeinnützigen Bau- und Wohnungsgenossenschaft (Unitas reg. Gen. mbH) aus Mitteln der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien im Rahmen der Wohnbauförderung 1964 Wohnungen geschaffen und 1970 mittels Wohnungseigentumsvertrag verkauft. Unterliegt eine solche Wohnung hinsichtlich Mietzinsbildung dem WGG bzw. welche Mietzinsgrenzen wären da einzuhalten? Vielen Dank!
An Hand der Sachverhaltsdarstellung gehe ich davon aus, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt, die im Zuge der Errichtung vom Wohnungseigentümer gekauft wurde. Damals war es üblich bei gefördert errichteten Bauten den Wohnungseigentumsvertrag erst nach der Endabrechnung der Förderung (ca. 2 bis 3 Jahre nach Fertigstellung) zu errichten. Die Anwendung des WGG bei Vermietung schließe ich aus. Ob bzw. inwieweit Beschränkungen des Mietzinses bei Vermietung gegeben sind, ergibt sich aus der entsprechenden Wohnbauförderung.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
29.04.2022