Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um ein Haus - Baujahr ca. 1967/Wohnungseigentum -, welches ursprünglich von der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft „Wien-Nordwest“ eingetragene Genossenschaft m.b.H. errichtet wurde. Mittels Schenkung gelang die Wohnung in den Besitz der aktuellen Eigentümerin, welche diese nun Veräußern möchte. Welcher Mietzins wäre - nach Veräußerung - für den neuen Eigentümer anzuwenden? Vielen Dank im Voraus.
Ich gehe davon aus, dass die Wohnung unter Zuhilfenahme von Fördermittel errichtet wurde. Abhängig von der Förderung kann die Mietzinsbildung im Vermietungsfall sein.
Ihr Vertragserrichter, bei dem Sie den Mietvertag erstellen lassen, kann die gesetzeskonforme Mietzinsbildung an Hand der Unterlagen im Vertrag verankern.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
17.10.2022