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IMMY hat die Antwort.
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Sehr geehrte Damen und Herren. Ich beabsichtige eine Wohnung welche dem WGG unterliegt jedoch vom GBV frei verkauft wird, zu kaufen. Ich war bisher nicht Mieter der Wohnung. Ich weiß, dass in meinem Fall nun die dauerhafte Deckelung des Mietzinses durch das WGG vorliegt. Sollte ich die Wohnung jedoch an einen künftigen Mieter weiterverkaufen, unterliegt dieser dann der 15 Jahresfrist mit der Deckelung ab Kauf? Oder ist die Deckelung unabhängig davon dann auch dauerhaft? Danke für ihre Antwort.
Wenn Sie die Wohnung erwerben ohne vorher Mieter dieser Wohnung gewesen zu sein, haben Sie bei Vermietung immer WGG anzuwenden (nicht nur die Miethöhe, auch alle anderen mietrechtlichen Bestimmungen). Wenn Sie in weiter Folge an Ihren Mieter die Wohnung verkaufen, so unterliegt dieser dann bei einer allfälligen Vermietung 15 Jahre ab seinem Kauf dem MRG (Vollanwendungsbereich). Für den Fall, dass eine solche Vorgangsweise vom Mieter Ihres Mieters nach seinem Kauf der Wohnung als Umgehung mietrechtlicher Bestimmungen entschieden wird, gilt weiterhin WGG.
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19.11.2022