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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Hausverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Wohnhaus in Wien-Penzing mit 10 Parteien. Nun steht in unserem Innenhof in Penzing eine Vespa, und zwar dort, wo kein Stellplatz ist. Diese Vespa gehört einer Nachbarin - die auch Eigentümerin einer Wohnung ist. Im persönlichen Gespräch zeigte die Eigentümerin keine Bereitschaft, ihre Vespa zu entfernen. Wir wandten uns an die Hausverwaltung, die daraufhin auch ein Schreiben an die Eigentümerin schickte. Allerdings reagierte die Eigentümerin auch darauf nicht. Die Hausverwaltung vertritt den Standpunkt, mit diesem einen Brief habe sie ihre Verpflichtung erfüllt, mehr könne man nicht tun. Aber ist das wirklich so? Können wir von unserer Hausverwaltung z. B. a) einfordern, hier mit mehr Nachdruck die Entfernung der Vespa zu fordern? Wenn ja, welche Maßnahme wäre möglich? (z.B. Fristsetzung, sonst Abschleppung?) Oder können bzw. müssen wir als Eigentümer selbst aktiv werden? Wenn ja, welche Schritte kann man setzen, um ein unrechtmäßig abgestelltes Fahrzeug aus dem Hof zu entfernen? Mit freundlichen Grüßen, Dr. Peter Artner


Sie können als Miteigentümer gegen diese titellose Benützung von allgemeinen Flächen binnen 30 Tagen ab Kenntnis mittels Besitzstörungsklage vorgehen. Die Einbringung einer solchen Klagen ist nicht Gegenstand der Verwaltungsaufgaben der Gemeinschaft, die von der Verwaltung zu erledigen wäre.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

06.11.2020