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Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich hab im 10/07 eine Genossenschaftswohnung bezogen welche im 01/08 gemäß der Kauoption gekauft wurde. Nun möchten wir diese verkaufen da wir aus Wien ins Burgenland ziehen. Da dies ja noch innerhalb der 10Jahre liegt ist lt. Kaufvertrag eine Summe von 14800€ an die Bauvereinigung zu bezahlen die dann zur Löschung des Vorkaufsrechts führt. Von der Genossenschaft habe ich schon die Rückmeldung das sie die Wohnung nicht rückkaufen werden. Meine Frage: die Wohnung hat derzeit aber einen wesentlich höheren Straßenverkaufswert - was ist hier noch zu beachten? Ist es überhaupt möglich diese zu verkaufen da es sich ja noch innerhalb der 10 Jahre befindet? (Spekulationsfrist?) Bzw. Was gibt es hier zu bedenken? Vielen Dank
Bei meiner Beantwortung gehe ich davon aus, dass der Kauf der im Oktober 2007 bezogenen Mietwohnung im Jänner 2018 (und nicht wie in Ihrer Anfrage im Jänner 2008) stattgefunden hat. Es ist durchaus möglich, dass der aktuelle Verkehrswert deutlich über dem Verkehrswert der Wohnung zum Zeitpunkt Ihres Kaufes (1/2018) liegt. An den ehemaligen Eigentümer (Genossenschaft) ist jedoch nur jener Betrag im Falle einer Weiterveräußerung an eine nicht begünstigte Person zu bezahlen, der dem Differenzbetrag zwischen dem von Ihnen bezahlten Kaufpreis und dem Verkehrswert zum Stichtag Ihres Kaufes (1/2018) entspricht. Ein allfälliger Veräußerungsgewinn durch Steigen des Verkehrswertes vom Ankauf (1/2018) bis zum Verkauf verbleibt bei Ihnen. In dieser Beantwortung wird auf Steuer- und Abgabenaspekte nicht eingegangen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
12.06.2021