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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stehe vor einem Kauf meiner Mietwohnung die im WGG ist und für welche laut Aussagen des Verkäufers/Bauträgers das Rückzahlungsbegünstigtengesetz gilt und demnach die Wohnung vom Käufer angemessen vermietet werden darf, SOFERN es sich um einen Drittkauf (also nicht durch den Mieter) handelt. Meine Frage: Ist es rechtlich möglich, die Wohnung über eine Dritte Person zu kaufen und den aktuellen Mieter beim Kauf in das Grundbuch einzutragen (die Dritte Person und der Mieter wären im Grundbuch) UM weiterhin das Rückzahlungsbegünstigtengesetz - und die damit verbundene Möglichkeit des angemessenen Mietzins bei Vermietung - anwenden zu können? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, Christian Ohrfandl
Der Sachverhalt ist unklar! Wenn Sie die von Ihnen gemietete Wohnung kaufen wollen, ist das kein "Drittkauf". Wenn Sie die von Ihnen gemietete Wohnung nunmehr kaufen, ist gem. § 15 h WGG bei Vermietung in den ersten 15 Jahren ab Abschluss des ersten Kaufvertrages zwingend anzuwenden (Vollanwendung MRG, Richtwert, 25% Abschlag bei Befristung). Wenn ein Nichtmieter kauft (was bei Ihnen nicht gegeben ist, da Sie ja schreiben, dass Sie Mieter sind), ist weiterhin WGG für die Vermietung dieser Wohnung anzuwenden. Eine Baulichkeit, deren Errichtungsfinanzierung gem. Rückzahlungsbegünstigungsgesetz refinanziert werden konnte, kann nur eine Baulichkeit sein, die im Zuge des 2. Weltkrieges beschädigt wurde und danach mit Fördermittel wieder aufgebaut wurde. Nach Rückführen der Förderung aus der Errichtung ist eine gesetzliche Eigentumsoption nicht gegeben.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
04.02.2021