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Mietrecht

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will ein Geschäftslokal (MRG angemessener Mietzins) mieten. Kann ich auf mein Rügepflicht verzichten? Dh. kann ich dem Vermieter die Sicherheit geben, dass ich - auch wenn der Mietzins unangemessen hoch ist - nicht Rügen werde bzw. ist es rechtswidrig, wenn man sowas macht.


Wenn Sie also vom Vermieter die Schlüssel (etwa für Vermessungsarbeiten oder Ähnliches) bekommen und erst einige Tage später der Vertrag rechtsgültig unterzeichnen in welchem steht, dass die Übergabe bereits am xx erfolgte, dann wäre dieses Problem gelöst. Sie hatten also genaue Kenntnis des Objektes, bevor sich den Vertrag unterzeichnet haben.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

08.02.2021